Viele unserer Schwangeren haben in verkürzter Form aus der Presse erfahren, dass seit 2021 Ultraschalluntersuchungen mit dem einzigen Zweck des Babyfernsehens aufgrund aus unserer Sicht eher theoretischer Sicherheitserwägungen verboten sind. In Verbindung mit einer medizinisch sinnvollen Untersuchung in ärztlicher Hand dürfen selbstverständlich weiter auch Fotos und Videoclips im 3D-Modus gemacht werden, die den Eltern mit nach Hause gegeben werden können.
Daher bieten wir den 3D-/4D-Ultraschall, bei dem faszinierende Bilder vom Baby gemacht werden können, nur in Verbindung mit einer kompletten , ärztlich indizierten Ultraschalluntersuchung an, zum Beispiel im Kombination mit einem Dopplertermin.